Umsetzung der RKSV 2017 (Österreich) |
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Ab dem 1. April 2017 gilt in Österreich die zweite Stufe der Steuerreform 2016/2017. Für Betriebe bedeutet die Verordnung, dass ab dem Stichtag jeder Beleg mit einem maschinenlesbaren Code (OCR-, Bar- oder QR-Code) versehen werden muss. Zusätzlich ist ein Datenerfassungsprotokoll (DEP) zu führen, das alle Bewegungen und Aktionen protokolliert. Alle erfassten Umsätze werden aufsummiert und in einem verschlüsselten Umsatzzähler gespeichert, der im Falle einer Prüfung nur vom Hotelier oder der Finanzverwaltung ausgelesen werden kann.
Durch die Anbindung der fiskaltrust-Sicherheitseinrichtung an Ihre Hotelsoftware und den Einsatz der Signaturerstellungseinheit erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben in einfachster Weise. Dazu wird u.a. die laufende Belegnummer sowie der nötige Summenspeicher vom fiskaltrust-Dienst verwaltet. Bei Erstellung der Signatur wird ein Datensatz im geforderten Datenerfassungsprotokoll (RKSV-DEP) abgelegt, das auch auf einem Online-Server in der Cloud gesichert wird.
Wir haben die wichtigsten Informationen zur RKSV und ihren Anforderungen an Hoteliers und ihre Hotelsoftware für Sie zusammengefasst:
Wie die Umsetzung im Hotel auszusehen genau auszusehen hat, ist in der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) geregelt:
Gesamte Rechtsvorschrift für Registrierkassensicherheitsverordnung
des Bundesministers für Finanzen
Die Umsetzung der RKSV durch die Anbindung an fiskaltrust wirkt sich an einigen Stellen auf gewohnte Abläufe aus. Unsere Anwenderdokumentation und das ergänzende Tutorial machen Sie mit allen Änderungen bekannt:
So wirkt sich die Umsetzung der RKSV im Hotel aus
Unsere Anwenderanleitung macht Sie mit den wichtigsten Änderungen bekannt und beschreibt im Einzelnen, wie Sie
Deposits in RKSV-tauglicher Weise verbuchen
Unser Tutorial zeigt Ihnen, wie Sie Depositzahlungen RKSV-gemäß verbuchen.